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Für die staatsanwaltliche Anweisung, die Seite vom Netz zu nehmen, sehe auch ich keine Rechtsgrundlage. Die Staatsanwaltschaft ist befugt, Straftaten aufzuklären, hier liegt aber allenfalls eine Maßnahme der Gefahrenabwehr vor. Das LKA weist aber deutlich auf eine "Verfügung" der Staatsamwaltschaft hin.Das ist auch für die Frage relevant, ob die Polizei eh schon vollständig durch Nazis unterwandert ist. Denn wenn sie für diese Maßnahme auf die nicht zuständige Staatsanwaltschaft verweisen, würde das ja andeuten, dass sie sich ihres Rufs bewusst sind, und daher die Staatsanwaltschaft als Sündenbock nehmen.