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Nach Auffassung des BGH weist dieses Urteil jedoch wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung auf. So sei unerklärlich, dass der an eine Pritsche in der Polizeizelle gefesselte Asylbewerber seine Matratze selbst angezündet haben und dabei keine Schmerzen empfunden haben soll. "Dieser Sachverhalt muss neu aufgeklärt werden", sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Ingeborg Tepperwien. So wie die Sachlage beschrieben sei, sei sie nur schwer nachzuvollziehen. "Die Angehörigen haben das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren", betonte sie.*strike* (Danke, Lutz)