[l] Das LG Hamburg wurde schon wieder vom BGH zurückgepfiffen, diesmal ging es um die Sedlmayr-Mörder und ob sie ein Recht haben, vom Deutschlandradio das Entfernen ihrer Nachnamen aus den Archiven zu erzwingen.
Das LG Hamburg sagte ja, der BGH sagt jetzt nein. Ein Glück, wenn ihr mich fragt.