[l] Der AK Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht das Geheimabkommen zur Datenauslieferung an die USA. Und wenn man sich das so durchliest, wird auch sofort klar, wieso das geheim bleiben mußte. Das Abkommen schränkt nicht ein, welche Behörden Zugriff kriegen, auf wessen Daten sie Zugriff kriegen, setzt keinen Verdacht voraus, die Betroffenen haben keinen Rechtsschutz und es werden auch Fingerabdrücke und DNA ausgetauscht.
Und selbst wenn das alles geregelt wäre, sollte man trotzdem keine Daten an die Amis weitergeben, argumentiert der Arbeitskreis, weil die USA ein Folterland sind und die Todesstrafe haben. Amen.