Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis "intimen" Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich "ohne Weiteres" für durchführbar gehalten.Zugegeben, ich weiß nicht, was "intim" in dem Zusammenhang meint. Flirten? Telefonsex? Streit mit einer seiner Frauen? Aber egal, privat bis intim ist die Ansage. Da könnte man ja denken, OK, das braucht der BND nicht, da klinken die sich dann aus. Aber offensichtlich haben die ja nicht mal überlegt, ob das ethisch vertretbar ist! Einziges Kriterium: können wir dafür juristischen Ärger kriegen?
Und das ist meines Erachtens auch unser wichtigstes Argument beim BKA-Gesetz und den anderen furchtbaren Gesetzen, die gerade so gemacht werden. Da kommt auch immer wieder das Argument, ach naja, der Staat habe ja gar kein Interesse daran, euch beim Sex zu filmen. Und außerdem sei das ja so aufwendig mit der Überwachung, und habe so viel Vorlauf, das würde nicht frivol eingesetzt. Und wenn man dann genauer hinguckt, findet man eine Gefahr-im-Verzug Regelung für den ach so aufwendigen Überwachungskram, und findet als Kriterium "wir durften, also taten wir".
Nicht auszudenken, wenn jemand dieser Junta tatsächlich Befugnisse wie "Flugzeug abschießen" oder "Todesstrafe" gäbe. Ich bin mir sicher, da würde dann auch nicht zählen, ob das moralisch vertretbar und/oder sinnvoll ist, wenn sie dürfen, dann tun sie auch.