Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das LKA forderte die Herausgabe von "Überwachungstechnik des Landeskriminalamtes Schleswig Holstein". Schenk habe sich das "GPS Ortungsgerät Nr. 20" im März 2007 "bösgläubig" angeeignet.Mit so einer abenteuerlichen Auslegung kommen die hoffentlich nicht mal in der ersten Instanz durch. Das ist ja lächerlich. Unfaßbar. Da haben sie bestimmt ganz schön Alkohol zu sich nehmen müssen, bis sie überhaupt auf so eine hanebüchene Realitätsauslegung kommen konnten."Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache", empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch "nicht verloren gegangen", sondern sei "unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt" worden. Schenk habe erkennen müssen, dass das Gerät "nicht Bestandteil" seines neu erworbenen Autos war. Erst durch den Ausbau in "verbotener Eigenmacht" sei dem LKA der Peilsender aus dem Besitz "entzogen" worden.
Die Argumentation des aktuellen Anwalts des Mannes ist lustig. Der meint, hey, wir haben angefragt, alle haben geleugnet, damit können die nicht mal erwarten, dass wir das auch nur für sie aufbewahren. (Danke, Daniel)