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Als Sparer hätten die Bankkunden nur Aussicht auf maximal 20.000 Euro aus dem so genannten Einlagensicherungsfonds, einer Art Notfallkasse, an der sich die meisten Banken beteiligen. Dort liegt Geld, mit dem Sparer zumindest zum Teil entschädigt werden könnten. Wer mehr als 20.000 Euro auf der Bank hat, kann die Differenz wahrscheinlich abschreiben.Gefunden beim — wie immer — großartigen Holgi-Nightline-Blog.
Update: Gerade das zitierte Detail stimmt nicht, der Einlagensicherungsfonds sichert bis zu 30% des Eigenkapitals der Bank, bei Banken ohne Mitgliedschaft im Fonds greift bei der Insolvenz nur die gesetzliche Entschädigung, die zahlt maximal 90% der betroffenen Summe, höchstens 20.000 Euro.