Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nach dem Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz gilt ein Abgeordneter als unwürdig, wenn er "nachhaltig und zum Schaden anderer Bürger für das MfS tätig gewesen ist".Das finde ich ja mal spannend. Wieso beschränken wir das auf die Stasi 1.0? Vorratsdatenspeicherung einführen, BKA-Gesetz und der Rest von Stasi 2.0 sollte auch direkt zu einer Parlamentsunwürdigkeit führen. Oder gleich: jeder, der einem Gesetz zustimmt, das danach vom Verfassungsgericht gekippt wird, ist parlamentsunwürdig. Und wo wir gerade dabei sind: Schwarzgelder aus dem Parteiensumpf führt ja wohl auch direkt zur Unwürdigkeit. Wenn wir das machen, haben wir alle unsere Junta-Probleme auf einen Schlag gelöst.