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Der von der Hausdurchsuchung Betroffene kündigte inzwischen gegenüber heise online an, gegen den Beschluss Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Zudem habe er gegen die an der Entscheidung beteiligten Richter und Staatsanwälte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB erstattet.Das wird natürlich alles unter den Teppich gekehrt und bei Nacht und Neben eingestellt werden, macht euch da mal nichts vor. Die Zeiten, wo wir hier einen Rechtsstaat hatten, sind längst vorbei. Richter haben bei uns nichts zu befürchten für Fehlurteile, so krass sie auch sein mögen. Die Hamburger Pressekammer ist ja schließlich auch noch im Amt. (Danke, Lars)