Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.Tollen Rechtsstaat haben wir hier. Hier ist wörtlich die Meinung des Gerichts:
Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.Ich würde da mehr zu sagen, aber mir fehlen die Worte.
Update: Da hilft nur eines: ein Haftbefehl gegen das Internet!1!!
Update: YES! Es gibt eine Linkkette vom Landgericht Karlsruhe zu Wikileaks!! Und noch eine! (Danke, Lutz)