Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Antrag der Verteidigung, die besagte Akte mit dem kompromittierenden Inhalt zu beschlagnahmen, wurde vom Gericht abgelehnt, weil es sich um eine Amtsakte einer Polizeibehörde handelte, nicht um eine persönliche Akte. Der zuständige BKA-Ermittler wurde gefragt, ob er seine Akte freiwillig hergebe. Dies verneinte er mit dem Hinweis auf weitere Termine.Aha. Soso. Weitere Termine also.
Aber wartet, wird noch besser:
Die gesamte Aktion des BKA erbrachte offenbar keine Erkentnisse zur Struktur der militanten gruppe. Nach dem Muppetshow-Kommentar wurden 417 IP-Adressen ermittelt. Zum Gros dieser IP-Adressen konnten keine Nutzerdaten ermittelt werden, weil die Provider seinerzeit die Daten zu kurz speicherten. Weitere Daten gehörten Behörden und Presseorganen. Nur die deutsche Telekom konnte für 120 IP-Adressen Nutzerdaten vorlegen, die im aktuellen Verfahren keine Rolle spielen.Die Telekom muss man ja auch zum Überwachungsapparat rechnen. Wenn der Staat ihnen keinen Vorwand zum Schüffeln und Datenbankführen gibt, dann erfinden sie sich selber einen.