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Kurz zusammengefasst: das BKA gibt den ISPs eine Liste mit "vollqualifizierten Domainnamen", die die ISPs dann innerhalb von 6 Stunden zu sperren haben. Die ISPs dürfen keine Einträge der Liste ignorieren. Der ISP darf die Liste auf offensichtliche Mängel überprüfen und dann dem BKA Bescheid sagen. Wenn die Liste das ganze Internet zensiert, darf der ISP temporär die vorige Version der Liste in die Zensurinfrastruktur einspielen. Leider sagt §3 Absatz 6, dass die vorige Version unverzüglich gelöscht werden muss, wenn eine neue Version reinkommt. Physik und Logik sind halt keine Stärke des Bundeskriminalamts.
Natürlich darf der ISP die Liste nicht leaken (werden wir ja sehen). Damit sind die letzten Zweifel ausgeräumt, dass die da politische Gegner mit mundtot machen wollen, denn das Veröffentlichen einer Liste mit geblockten Kinderporno-Sites wäre ja kein Problem, ausser da sind dann auch "Feindsender" drauf. Und es legt auch die Vermutung nahe, dass es gar nicht um das Verfolgen von Kinderpornographie geht, denn wenn die Liste öffentlich ist, könnte man ja sehen, ob die Sites auch vom Netz genommen werden, d.h. ob die Polizei tatsächlich die Täter dingfest macht, oder ob es hier nur um das Einführen einer Zensur-Infrastruktur geht.
Die ISPs müssen die Sperrung in ihre AGBs aufnehmen. Dadurch entsteht den Kunden der ISPs ein Sonderkündigungsrecht. Da nicht alle ISPs mitmachen, rechnen wir mit größeren Umwälzungen im ISP-Markt, wenn die Kunden, die keinen Bock auf Zensur haben, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Das Highlight des Vertrages: Das BKA haftet für Vermögensschäden, die dem ISP durch die Zensur entstehen.
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Hoffentlich werden da einige ISPs von Gebrauch machen, wenn ihnen die Kunden wegrennen.
Rein technisch fällt auf, dass die da explizit von einer Liste von "vollqualifizierten Domainnamen" reden, nicht von Regex- oder Wildcard-Matches, d.h. wenn der erste Kinderporno-Anbieter einen Wildcard-DNS-Record einträgt, läuft die Liste gegen eine Wand. Der Vertrag wurde offensichtlich von Leuten gemacht, die sich nicht durch Sachkenntnis der Materie ablenken liessen.
Oh und ein Detail gibt es noch: der Vertrag regelt keine Vertragsstrafen. Damit ist er weitgehend sinnlos.