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Die am 21. Februar 2006 verabschiedete Richtlinie sei zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen worden, da sie "in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft"Wie meinen? Das Erschiessen von Arbeitslosen betrifft auch das Funktioneren des Binnenmarktes. Das reicht ja wohl nicht hinten und nicht vorne.
Wenn man mal überlegt, was die uns gerade sagen,… Binnenmarkt meint ja den EU-weiten Binnenmarkt. Die sagen also, wenn nur manche Länder Vorratsdatenspeicherung machen, dann wäre das ein Wettbewerbsnachteil für diese Länder, also müssen das alle machen. Oder? Die tun also so, als gäbe es einen gemeinsamen Binnenmarkt für Telcos oder ISPs, was ja hanebüchener Unsinn ist, ich kann kein DSL oder Telefonanschluss von British Telecom in Deutschland kaufen. Würde ich auch nicht wollen, aber nur mal so als Argument. Im Übrigen haben wir hier eine Regulierungsbehörde, das verzerrt den Markt ja auch gegenüber anderen Ländern. Auffallend selbst-widerlegend, diese Argumentation.