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Damit soll vor allem das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" – beispielsweise über das Internet – erfasst und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Umstände müssen dabei laut dem Kabinettsentwurf "objektiv" geeignet sein, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Auf die Absicht des Täters werde dagegen nicht mehr abgestellt.Soso, objektiv geeignet. Das klingt für mich nach Hackertools 2.0. Burks' "Bombenbauanleitung", wäre die objektiv geeignet, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen? Ich könnte mir mit ein bisschen Fantasie jemanden ausmalen, dessen Bereitschaft durch sowas geweckt wird. Real gibt es solche Leute natürlich nicht, aber in der Fantasie? Und um Fantasie geht es ja in den ganzen Terrorgesetzen. Real haben wir ja gar keinen Terrorismus, den man bekämpfen müsste oder könnte.