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Das finde ich ja nun doch interessant. Das blosse rumklicken auf einer Webseite mit Kinderpornographie ist nicht strafbar. Erst wenn man die Materialien speichert, macht man sich strafbar. Das ist spannend. Vielleicht mag mich da mal ein Jurist korrigieren, aber ist damit nicht die Grundlage für die Sperrverfügungen hinfällig?
Also mal ganz doof argumentiert: wenn das angucken nicht verboten ist, und das ist ja wohl die normale Sache, die Leute mit Bildern im Web tun, dann kann man ja nicht für eine Randgruppe der Straftäter die ganze Seite sperren. Das wäre ja als würde man die Bahn dafür verantwortlich machen, wenn ein Minderjähriger im Ausland eine Flasche Vodka kauft und dann hier jemanden damit totschlägt.
Zugegeben, das Verbreiten und Zugänglichmachen ist verboten, aber das macht ja der Server im Ausland, nicht der Internetprovider hier.