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Jedenfalls… dieser besagte Polizeiarzt hat das so grob falsch gemacht, dass der Mann gestorben ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage gegen V. auf das Gutachter zweier Sachverständiger gegründet. Ihnen nach war Condé "still ertrunken", weil das Wasser, das ihm V. per Nasensonde eingeflößt hatte, in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses diese Diagnose bestätigt.Unfassbar! Wasser per Nasensonde? Das läuft in die Lunge, und der ARZT merkt das nicht?!? Aber wartet, wird noch schlimmer. Was macht die Verteidigung? Treibt allen Ernstes vier weitere Sachverständige auf, die Gegengutachten gemacht haben, dass der spontan an einem Herzschaden verstorben sein soll. Äh, ja, klar. Natürlich. Warum plädiert ihr nicht gleich auf einen klaren Fall von Selbstmord?
Zwar habe sich V. "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, die ursächlich für den Tod waren, so die Richter. Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte, folgte die Kammer dem Antrag der Anklagebehörde.Na dann haben wir ja auch in Zukunft nichts zu befürchten. Wir können Leute zu Tode foltern, solange der Ausführende bloß zu inkompetent ist, um zu merken, dass das Opfer gerade stirbt. In diesem Fall ist der ins Koma gefallen, der Notarzt musste ihn behandeln, und der Arzt hat trotzdem weiter gemacht. Tolles Land, in dem wir da leben.
Vor allem muss man das ja mal bei einer anderen Mord oder Totschlag probieren. "Klar hab ich ihn totgeschlagen, aber ich wusste nicht, dass man von sowas sterben kann!" (Danke, Torsten)