Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ich verstehe ja nicht, wie es zu so einem krassen Fehlurteil überhaupt kommen kann. Hat da der Heise-Anwalt dem Richter an den Haaren gezogen? Un-glaub-lich. Denn Beihilfe heißt für Heise nicht nur, dass sie den Link nicht setzen dürfen, sondern sogar dass da jetzt den Redakteuren strafrechtliche Konsequenzen bis zu drei Jahren Haft drohen. Was zur HÖLLE?!?
Ich bin ja Heise wirklich aus tiefstem Herzen dankbar, dass sie diese widerlichen Prozesse durchfechten. Wenn das irgendein mittelloser Präkariatsblogger gewesen wäre, der hätte da aufgegeben und damit wäre das rechtskräftig geworden. Jetzt kann Heise noch zum BGH gehen und hat das wohl auch vor. Ich werde mein c't Abo angesichts dieser Entwicklungen sicher verlängern. Bitte, Heise, kämpft! Kämpft!!
Wobei. Was ist denn, wenn das OLG München absichtlich das absurdest mögliche Urteil gefällt hat, damit der BGH das annimmt und dieses Knödel-Gesetz entkernt? Ich hoffe mal, dass das so gelaufen ist. Denn das kann der BGH unmöglich so stehen lassen.