[l] Gerade akut bei Burks aber auch sonst natürlich ein echtes Problem: die Polizei trägt ja tausendfach jedes Jahr Laptops, Rechner und Festplatten bei Durchsuchungen raus. Das Verfassungsgericht hat beim Verfahren zum NRW-Trojaner kürzlich das neue "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen. Wenn wir das schon haben, wieso sollten wir das eigentlich nur auf Trojaner anwenden? Wieso gilt das eigentlich nicht auch für Rechner, die der Staat seinen Bürgern klautentwendet wegbeschlagnahmt? Ich kann doch keinem Rechner mehr vertrauen, den mir die Herren Horch & Guck vom BKA, die mit den Wanzen, der elektromagnetischen Abstrahlung, den Trojanern und der heimlichen Videoüberwachung, wegnehmen und später wiedergeben!
Also da müsste ganz klar mal jemand was machen. Vielleicht will der Burks da ja auch mal eine Verfassungsklage machen als Betroffener…? Burks? Mach mal!