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Diese Schlussfolgerung zieht die Vereinigung Eurosolar aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April dieses Jahres. Das Gericht hatte einer Anwohnerin das Recht auf Schutz vor Strahlung vom Atomkraftwerk Brunsbüttel zugesprochen (AZ 7 C 39.07). Die Betreiber könnten sich demnach nicht auf die Zuständigkeit des Staates für die Terrorabwehr berufen, sondern müssten den Schutz der Bevölkerung bestmöglich gewährleisten, sagte am Mittwoch die Juristin Cornelia Ziehm, die das Urteil im Auftrag von Eurosolar analysiert hat.Sehr schön. Betroffen sind die folgenden AKWs:
Dies sind Brunsbüttel, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A und B, Neckarwestheim 1 sowie Unterweser.(Danke, Kristian)