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Befürchtungen, dass die gesamte Bevölkerung mit der verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren für sechs Monate unter einen "Generalverdacht" gestellt werde, wies Bruns dagegen zurück. Auch die Daten von Dritten seien oft von entscheidender Bedeutung.Nein, ich habe da in der Mitte nichts rausgeschnitten, um den Widerspruch prägnanter zu machen. Ja, die merken wirklich nichts mehr.
Der Generalbundesanwalt räumte aber ein, dass "sich die elektronischen Daten ungleich effizienter auswerten lassen als die physischen Kontakte". Bei den "sensiblen" aufgezeichneten Angaben werde direkt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Die Sache mit der Datenanalyse per "Knopfdruck" hätten sich die Strafverfolger aber "nicht ausgesucht". Ermittlungen ohne Verbindungsdaten wären jedenfalls kaum mehr denkbar.Soso. Besonders lustig: die Amis machen das mit einem Verfahren, wo die Provider auf Zuruf Verbindungsdaten speichern, wenn ein Verdacht besteht. Das ist natürlich immer noch richtig doll ins Klo gegriffen, solange das kein Richter abnicken muss, aber immerhin, so arbeiten die Amis gerade. Was sagt die Bundesanwaltschaft, wieso wir das heir nicht auch so machen?
Für Bruns geht das in den USA bislang praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren dagegen "vollständig an der Realität des Strafverfahrens vorbei". Ermittler würden häufig erst nachträglich Kenntnis von Verdacht erhalten.Wie meinen? Nachträglich? Die Ermittler erfahren erst nach dem Schnüffeln, daß ein Verdacht bestand?! Wie funktioniert das, können die hellsehen? Oder hat er da gerade zugegeben, daß die wild in den Daten von nicht mal irgendeiner erfundenen Sache verdächtiger Bundesbürger rumschnüffeln?