Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Bei deutschen Staatsangehörigen geht das [Einreise verweigern] nicht. Deshalb muss der Staat schon bei der Einbürgerung ansetzen. Dort muss viel sorgfältiger überprüft werden, wer Fanatiker und Islamist ist. Sie dürfen nicht eingebürgert werden. Aber ich wundere mich schon, welche Leute in manchen Bundesländern eingebürgert wurden. Bei Fundamentalisten ist die Begierde nach einem deutschen Pass doch wesentlich höher als bei braven Gastarbeitern. Sie verzichten oft gern auf die ursprüngliche Staatsangehörigkeit und schätzen durchaus die Vorteile, die ihnen ein deutscher Pass bietet. So können sie sehr viel leichter umherreisen.Aha, völlig klar also: wer eine Deutsche Staatsbürgerschaft will, ist ein Terrorist.
Mir leuchtet nicht ein, dass sich Islamisten, die wegen drohender Todesstrafe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, sich bei uns frei bewegen sollen. In Bayern gibt es jemanden, der in Tunesien Mitglied einer Terrororganisation war. Für solche Topgefährder muss die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt werden. Sie sollten sich nur in einer kleinen, gut zu überwachenden Kommune aufhalten dürfen, es sollte Internet- und Handyverbot gelten. Wir praktizieren das im besagten Fall auch.Und Beckstein wäre nicht Beckstein, wenn er die Gelegenheit nicht noch gleich den Bundestrojaner zu fordern:
Wir hätten mit der Möglichkeit von Online-Durchsuchungen zusätzliche Erkenntnisse gewinnen können. Der Fall zeigt, dass wir dringend Online-Durchsuchungen bei schwersten Straftaten wie einem Bombenanschlag brauchen. Offensichtlich gibt es eine sicherheitstechnische Lücke in Deutschland, die schnell geschlossen werden muss.Und dabei sagt doch sogar August "BND" Hanning im Morgenmagazin:
Sonne: Auch in diesem konkreten Fall und darüber hinaus haben Sie durchaus das Recht — Sie nutzen es auch sehr aktiv —, sich zum Beispiel E-Mail-Verkehr und andere Dinge anzuschauen?Hanning: So weit das von den vorhandenen Rechtsgrundlagen gedeckt ist. Wir können Kommunikation überwachen nach der Strafprozessordnung und nach den Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetz. Diese Regelungen nutzen wir auch.