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Lustiges Detail: Bei Verfahren trägt der Schuldige üblicherweise auch die Anwaltskosten der Gegenseite, und die berechnen sich nach dem Streitwert, d.h. wenn der Anwalt da für sein "da stimmt was nicht" Zweizeiler 2,1 Milliarden Streitwert annimmt, kommen da 2,5 Millionen Anwaltsgebühren raus :-) (Danke, Ralf)