Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Vorbeugend soll das Bundeskriminalamt nun künftig auch Wohnungen verwanzen dürfen. Das berichtet die in Berlin erscheinende «Tageszeitung» unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues BKA-Gesetz. Dabei solle ein Lauschangriff auch dann möglich sein, wenn möglicherweise Privatgespräche geführt würden. Das Material soll dann anschließend ein Richter sichten, der der Polizei anschließend die Teile der Gespräche freigeben soll, die nicht die Privatsphäre betreffen.Und das ist dann weniger schlimm für meine Privatsphäre, wenn das ein Richter statt eines Polizisten abhört?
Wie die «taz» weiter herausfand, erlauben die 25 Paragrafen des Gesetzes dem BKA auch heimliche Online-Durchsuchungen(Danke, Oliver)