[l] Update zu der BKA-Geschichte: Der CCC fand das nicht hinnehmbar, daß befreite Dokumente dann mit Urheberrechts-Sachen aus dem Netz geklagt werden können, und hat daher angeboten, einen Anwalt zu bezahlen. Der Anwalt hat dem BKA einen fiesen Brief geschrieben, und das BKA hat daraufhin auf eine Unterlassungserklärung verzichtet, droht allerdings wieder Schritte an, wenn ich das Dokument wieder ins Web tue. Jetzt müssen wir mal schauen, wie es weiter geht. Es haben sich genügend viele Leute für den IFG-Antrag gemeldet, da wird mir Montag jemand einen Formbrief geben und dann werde ich das mal anstoßen. Dann müssen die nur noch zustimmen, dann kann ich argumentieren, daß das Papier veröffentlicht wurde und damit wäre es urheberrechtlich nicht mehr schutzfähig. Ich halte euch auf dem Laufenden.