Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Doch beim Berliner Verfassungsschutz will die offenbar schwer überlastete Pressesprecherin Frau Kalbitzer weder einen Gesprächspartner vermitteln, noch eine Stellungnahme abgeben oder Fragen beantworten. Sie verweist lediglich auf einen "§ 51" im Berliner Verfassungsschutzgesetz, der Abgeordnete von Beobachtungen freistelle — und Schäuble ist ja auch Bundestagsabgeordneter. Die angegebene Vorschrift gibt es zwar nicht, aber vielleicht steht sie ja in einem geheimen Zusatzprotokoll zum Berliner Verfassungsschutzgesetz, und so lassen wir die offenbar vielbeschäftigte Frau Kalbitzer in Ruhe und wenden uns der Bundesbehörde zu.