Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wenn den Sicherheitsbehörden die Online-Durchsuchung erlaubt werde, müsse ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, physisch auf den Rechner zuzugreifen. Dabei handele es sich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten. Das sei "von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt", zitiert der Tagesspiegel den CDU-Politiker.Und wer sagt so einen Schmuh? Der "CDU-Innenexperte". Heute braucht es offenbar nicht mehr viel, um ein "Innenexperte" einer "Volkspartei" zu werden. Aber hey, die CDU will euch nicht durchsuchen, sie will euch nur besuchen! In aller Freundschaft! Um dann auf dem Teppich einen Haufen und auf dem PC einen Trojaner zu hinterlassen. Aber dass nach einem CDU-Besuch der Gestank nicht so einfach weggeht, das war ja eh jedem klar.