Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
„Darf man eine Bundesbehörde ungestraft als kriminell bezeichnen“, fragt Spiegel in der FAZ, und er hat auch eine schlüssige Antwort: „Wenn es um die Treuhand geht, offenbar schon. Als Lunkewitz den Vorwurf 1996 zum ersten Mal erhob, stellt die Treuhand Strafanzeige, zog sie allerdings wieder zurück, als der Verleger auf einer Verhandlung bestand, weil er den Wahrheitsbeweis seiner Behauptung vor Gericht antreten wollte.“HAHAHAHAHA (Danke, Mathias)