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Der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel findet, dass dieses Grundrecht von den Klägern "überinterpretiert wird". Schließlich sei auch eine Briefwahl nicht in jedem Punkt öffentlich. Der Brief mit der abgegebenen Stimme liege wochenlang in Behörden rum und könne in dieser Zeit theoretisch manipuliert werden. Der Wähler erfahre davon nichts. "Die Öffentlichkeit bezieht sich auf die Tätigkeit der Wahlorgane", sagt Hannappel, Wahlvorstände müssten öffentlich tagen, Wahllisten nachprüfbar sein. "Die ganze Wahl ist keineswegs öffentlich."Vielen Dank für diese Einschätzung, Herr Hannappel. Da werden wir vielleicht auch mal hinterher klagen müssen. Trotzdem sind
Für den Wähler in Hessen hat das am Sonntag keine Bedeutung. Für ihn geht es letztlich, wie so oft beim Einsatz neuer Technologien, um Vertrauen. Der Hersteller ist sowieso überzeugt von seinem System. Aber auch Hannappel vertraut ihm. Er sagt, Wahlmaschinen würden in Deutschland schon seit mehr als 30 Jahren eingesetzt. "Sie mussten auch bei früheren Geräten letztlich glauben, was das Gerät anzeigt."Skandalöse Zustände! Was ist denn DAS bitte für eine fadenscheinige Ausrede? Wir haben schon früher undemokratische Wahlen gehabt, daher ist das OK, wenn wir auch in Zukunft welche haben?