Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Update: Hier ist die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts. Da ging es offenbar gar nicht um konkrete Fälle, sondern ob der BND generell strategisch Überwachen darf. Genau genommen ist meine Frage ja auch nicht, ob der BND das darf (darf er), sondern ob die angesprochenen Telefonate alles Auslandstelefonate waren, denn wenn sie das nicht waren, darf der BND das eigentlich nicht. Eigentlich, weil es da inzwischen auch Ausnahmen gibt für den Selbstschutz gegen Presse-Leaks.