Deutschland hat der EU-Verfassung nicht zugestimmt, weil das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten die Unterschrift verboten hat.
Seit Maastricht gibt es das verbriefte Recht von Staaten, aus der EU auszutreten. Es besteht also kein Zwang, irgendwelche fragwürdigen EU-Richtlinien zu übernehmen.
Youtube-üblich ist das ein mehrteiliges Video, aufteilt auf 9-Minuten-Happen.