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Doch diesmal erwiesen sich die immens hohen Gegenstandswerte für illegalen Musiktausch für die Musikunternehmen als Bumerang: "Da dem Kläger das Bereithalten von 287 Audiodateien in der Abmahnung vorgeworfen wurde, hält das Gericht einen Streitwert von 60.000 Euro für angemessen", heißt es in der Urteilsbegründung.Hahahaha, tolle Wurst :-)