Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der CCC hat den Andreas Bogk hingeschickt, und ich habe ein bisschen an dem Schreiben mitgearbeitet. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir die wichtigen Argumente alle genannt haben. Heute wird es wohl eigentlich nur Fragen geben, keine Grundsatzreden, aber vielleicht kann das ja der eine oder andere doch nutzen für ein emotionales Plädoyer :-)
Der Pfitzmann ist auch ein Experte und ich sehe gerade, dass er ähnlich argumentiert wie wir:
Für Pfitzmann ist eine Debatte, die die Online-Durchsuchung nur unter dem Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) wertet, rückwärtsgewandt. Vielmehr müsse überlegt werden, wie sich die Zukunft der Computertechnik gestalten wird. Mensch und Computer würden in naher Zukunft immer engere symbiotische Verbindungen eingehen, wie es bei Menschen mit intelligenten Hörgeräten heute bereits ersichtlich werde: "Wir werden in diese Rechner zunehmend verloren gegangene Fähigkeiten auslagern, um sie so wiederzugewinnen. Wir werden an sie persönlichste Denk- und Merkfunktionen delegieren, um uns zu entlasten", so Pfitzmann in seiner Argumentation.Sehr schön. Ganz so toll pointiert haben wir das nicht gesagt, aber gemeint haben wir es. Der Vergleich mit den "Wahrheitsdrogen" freut mich sehr, da hätten wir auch drauf kommen sollen. Na egal. Ich bin ganz zuversichtlich, dass das in unserem Sinne entschieden werden wird. Ich habe ja argumentiert, dass man das heute schon so sagen kann. Wer schon mal einen Crackberry-Süchtigen bei der Arbeit beobachtet hat, wird das ähnlich sehen.Daher sei die Debatte um die Zukunft der Online-Durchsuchung künftig weniger mit einer klassischen Hausdurchsuchung vergleichbar als vielmehr ein direkter körperlicher Eingriff, der mit der "Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen zum Zwecke des Erlangens von Aussagen" vergleichbar, meint Pfitzmann. Aus diesem Grunde müsse das Verfassungsgericht ein "grundlegendes Urteil zum Schutz unseres Denkens und Merkens" fällen. Mit der computerunterstützten Persönlichkeitserweiterung gehe es bei der Entscheidung zur Online-Durchsuchung künftig zentral um den "Schutz des autonomen und unbeobachteten Denkens", so Pfitzmann in seinem Plädoyer.
Im Übrigen, völlig unabhängig davon: der Pohl hat in seiner Inkompetenz das Wort "Less-Than-Zero-Day" erfunden und in die Welt gesetzt, das auch gerade vor dem Verfassungsgericht benutzt wird. Ihr habt hiermit die Erlaubnis, jeden laut auszulachen, der das sagt. Klarer kann man seine Inkompetenz nicht zum Ausdruck bringen. Ein Exploit, der heute bekannt wurde, ist an Tag 1, sozusagen ein "1-Day". "0-Day" heißt bereits, dass er noch nicht bekannt ist. Weniger als nicht bekannt geht nicht. Nur inkompetente Idioten benutzen das Wort "Less-Than-Zero-Day".
Oh, noch ein Highlight:
Zum Erstaunen von Richtern und Experten hat der juristische Vertreter der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Dirk Heckmann, bei der mündlichen Verhandlung über das NRW-Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht die damit gestattete Ausforschung etwa von Festplatten privater Rechner kleinzureden versucht. "Es geht hier nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts", sagte Heckmann am heutigen Mittwoch in Karlsruhe. Die Befugnis erlaube es den Verfassungsschützern, allein die Kommunikation im Internet zu überwachen. "Ich gestatte mir die Frage, ob wir vom gleichen Gesetz ausgehen", zeigte sich Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier daraufhin verwundert.
Update: Mir erzählt gerade der nibbler von der Presseempore, dass der vorsitzende Richter folgendes gesagt hat:
Zuvor noch eine Frage an den technischen Sachverständigen — unsere Mikrofonanlage hört sich schlimm an, vorhin ist auch ein Richter im Aufzug stecken geblieben — kann man da mal… also wir bräuchten da mal jemanden…
ROTFL, das passt perfekt zu unserer Argumentation mit der Unbeherrschbarkeit der Technologie :-)
Update 2: Der Pfitzmann hat auch Humor. Der hat gerade vorgeschlagen, sie sollen doch statt Trojanern die elektromagnetische Abstrahlung nutzen. Das sei nicht massenfähig, ginge ohne Eingriff ins System, sei zielgerichtet, und, der Hammer, das funktioniere ja bei Wahlcomputern schon sehr gut. :-)
Update 3: Der BKA-Spezialexperte ist gerade dran. Der hat da voll ins Klo gegriffen. Der Kernbereich sei nicht betroffen, weil dafür der lahme DSL-Uplink eh nicht reichen würde (wie meinen?!? Mal darüber nachgedacht, wie die Inhalte auf Youtube kommen?), eine Anschaffung von Exploits sei nicht vorgesehen (damit würde sich ja der Verkäufer auch strafbar machen, so doof ist ja wohl niemand). Und dann hat er den Hammer fallen lassen: "wir haben das konzeptionell noch nicht durchdacht". Äh, whut?! Wird noch härter: dass sie den richtigen Rechner erwischt haben, würden sie ja daran sehen, dass der Trojaner Daten zurück liefert, die das dann sagen. Unglaublich. Pfitzmann hat da auch gleich drauf gekloppt. Also alleine der Spruch wird sie töten.
Update 4: Der NRW-Vertreter hat sich echt nicht entblödet, das "sind doch eh alle mit Trojanern infiziert" Argument zu bringen. Oh Mann. Der Datenschutzbeauftragte hat da eine prima Breitseite gegen gehauen; er fragte, wenn 3/4 der Rechner eh fremdgesteuert seien, wem dann die gefundenen Inhalte zuzuordnen seien.
Update 5: Die FAZ amüsiert sich über das Ausmaß des Verkackens des NRW-Menschen vor dem Verfassungsgericht. Bizarrerweise ist das der gleiche Autor, der gestern noch für die FAZ plump und platt die Gegenposition "vertreten" hat. Hoffentlich ist das SPD-Marathonumfallen nicht ansteckend…!
Heckmanns Verteidigungsversuch verfing nicht. Nach mehreren skeptischen Nachfragen von der Richterbank gelangte er schließlich zur Feststellung: „Ich gebe ja zu, dass die Norm durchaus suboptimal formuliert ist. Ich habe Sie auch nicht selbst formuliert.“
Wieder Gelächter im Gerichtssaal. Doch Heckmann blieb dabei: Ganze Festplatten zu durchsuchen, sei gar nicht beabsichtigt worden. Vielmehr wolle man nur die Kommunikation über das Internet überwachen und an E-Mails, Entwürfe und Telefondaten gelangen, bevor diese auf ihrem Weg ins Netz verschlüsselt würden. Dazu müsse man zwar auf die Festplatte zugreifen, aber lediglich auf eng umgrenzte Bereiche. Das sei möglicherweise in dem Gesetz nicht klargeworden. „Vielleicht hätte man ein Komma anders setzen sollen, darüber müssen wir dann reden.“
Haha, ein Komma anders setzen. Dass ich nicht lache. Immerhin:
Die Skepsis des Gerichts lässt erahnen, dass das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe keinen Bestand haben wird. Der Gesetzgeber verzichtete auf einen Richtervorbehalt und schuf auch keine Regelungen, um den „Kernbereich privater Lebensführung“ von Durchsuchungen auszunehmen. Das müsste aber geschehen, um der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu folgen.
Update 6: Balsam auf die Seele ist auch dieser wunderschöne Süddeutsche-Artikel dazu.