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Auch wenn die Riposte Graduée inzwischen als solche vom Tisch war (siehe La Riposte Dégradée), so gibt es durchaus weitere eigenartige Regelungen, zum Beispiel findet die französische Regierung nichts daran auszusetzen, daß ein Künstler von den 99c, die ein Titel online kostet, genau 4c (in Worten: vier Cent) bekommen soll. Die restlichen 95c gehen an die Regierung (19.6% MwSt), die Rechteverwerter und die Plattenlabels. In der Debatte ließ Christian Paul (PS) verlauten, daß Versuche, die Mehrwertsteuer für Musik auf die von Büchern (5.5%) zu senken, von der Regierung wohl geblockt worden waren. […](Danke, Fabian)Vorsichtig ausgedrückt, zeigte sich hier in welchem Ausmaß die Musikindustrie das geschehen beeinflußte. Der Gripfel war wohl, daß selbige als erste in der Geschichte der "Fünften Republik" die Assemblée Nationale belagert hat, um kommerziell motivierte Werbung für ihre Produkte zu machen. Den Boden endgültig aus dem Faß gehauen hat dann die Vergabe von bereits bezahlten Downloadgutscheinen im Wert von 9,99? an die Abgeordneten.
Die Vorlage selbst zielte darauf ab, ein Überwachungssystem für das gesamte französische Internet umsetzen, welches an 1984 erinnerte und eine effiziente Umsetzung und Anwendung der 'Riposte Graduée' ermöglichen sollte, also des 'abgestuften Zurückfeuerns', so daß erst das dritte Abspielen einer DVD unter Linux mit 3 Jahren Haft und 300.000 Euro Geldstrafe geahndet wird, und nicht bereits das erste. Die effiziente Umsetzung des Überwachungssystemes sollte durch eine Privatpolizei garantiert werden.