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Allein beim digitalen "Rauschgift-Informationssystem" hatte Betzl bei mehr als einem Drittel der geprüften Fälle "erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Speicherung der Daten". Auch sein schleswig-holsteinischer Kollege Thilo Weichert berichtet: "Es kommt immer häufiger vor, dass die Polizei unschuldige Bürger in ihren Akten als Verdächtige führt".Na klar, was heißt schon "Verdächtiger" groß aus. Ist ja klar, daß man auch ohne Beweise "verdächtig" sein kann. Aber für sowas gibt es ja immerhin Verfallsfristen, also sind wir alle sicher… oder?
Auch Freigesprochene oder Bürger, deren Verfahren eingestellt wird, müssen laut Weichert damit rechnen, möglicherweise noch Jahre später in den Computern der Sicherheitsbehörden gespeichert zu sein. Zudem sei es "ein gängiges Problem", dass die Kriminalakten von Verdächtigen auch nach den mehrjährigen Fristen oft nicht gelöscht würden.Und sie sammeln auch DNA-Daten wie die Bekloppten, 2000 waren es noch 72.000 Datensätze, heute sind es schon 445.000, dabei geht die Kriminalität seit Jahren ständig runter. Wie kommt das?
Zwar reicht seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 auch der Verdacht, jemand habe mehrere kleinere Straftaten begangen, um DNA-Daten aufzunehmen. Dies jedoch nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte auch in Zukunft Straftaten von "erheblicher Bedeutung" begeht. "Außerdem muss nachvollziehbar sein, dass diese zukünftigen Straftaten auch mit Hilfe einer DNA-Probe aufgeklärt werden können, und das ist bei einer zukünftigen Beleidigung definitiv nicht der Fall", sagt Weichert.Bei einer … zukünftigen Beleidigung?!? WTF?!