[l] Ein Freund hat im November eine Petition an den Bundestag gestellt, weil der Exhibitionismus-Paragraph den Gleichstellungsartikel im Grundgesetz nicht erfüllt. Jetzt haben die geantwortet. Die Antwort läßt sich als "…" zusammenfassen :-) Sie meinen, das sei Absicht gewesen, und überhaupt könne man ja Frauen unter mit Erregung öffentlichen Ärgernisses verfolgen, mit Beleidigung (?!) oder wenn passend mit sexuellem Missbrauch von Kindern.