Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Grußberechtigte grüßt anders als der Grußpflichtige, und zwar abgestuft je nach Stimmung durchHoffentlich ne Satire, aber man weiß ja nie.stummes Kopfnicken[…]
freundliches Kopfnicken
lächelndes Kopfnicken […]Der Grußpflichtige grüßt grundsätzlich, es sei denn, der Grußberechtigte gibt dem Grußpflichtigen zu verstehen, daß sich ein Gruß erübrigt […]
Bei bestimmten Wetterlagen (z.B. Föhnwetter/strahlender Sonnenschein etc.) kann anstatt mit "Guten Morgen/Tag/Abend" auch mit "Wunderschönen guten Morgen/Tag/Abend" gegrüßt werden. […]
Grußpflichtige können nur durch amtsärztliches Attest von der Grußpflicht entbunden werden.