Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
"Man kann nicht von vornherein sagen, dass gezielte Tötungen dem internationalen Recht widersprechen", urteilten die Richter. Genauso wenig könne gesagt werden, dass alle gezielten Tötungen internationalem Recht entsprächen, hieß es aus Justizkreisen in Jerusalem.Nee, klar, die Rechtsgrundlagen der Welt sind da sehr vage, wenn es um das Ermorden von anderen geht. Die Idee, daß da was verwerflich dran sein könnte, das hat sich noch nicht rumgesprochen.
Was ich daran besonders verwerflich finde: hier sind die Kriterien:
Die Rechtmäßigkeit einer gezielten Tötung müsse von Fall zu Fall entschieden werden, ist demnach die Auffassung des Obersten Gerichts. Die Identität der Zielperson müsse mit Sicherheit bekannt sein. Mögliche Entschädigungen für unschuldige Opfer müssten in Betracht gezogen werden, urteilten die Richter.Wenn wir uns mal Auschwitz anschauen, dann werden wir sehen, daß auch dort immer die Identität der Zielperson bekannt war, IBM sei dank. Und Entschädigungen für unschuldige Opfer sind auch in Betracht gezogen worden damals, kam nur ungefähr genau so häufig dazu wie jetzt in Palästina.