[l]Verfassungsgericht erklärt mehrere Hausdurchsuchungen rückwirkend für rechtswidrig, u.a. war eine Anwaltskanzlei wegen zweier Knöllchen durchsucht worden. Grund für das Urteil: es lag keine ausreichend richterliche Begründung vor. Vielleicht wollen das die ganzen Hausdurchsuchten Tor-Server-Betreiber mal als Wink mit dem Zaunpfahl sehen und da auch mal bei den Zuständigen auf den Tisch kotzen?