Fefes Blog
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Tue Aug 2 2005
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Ein Netzbetreiber kann sich grundsätzlich nicht gegen die Anordnung einer Telefonüberwachung bei einem seiner Kunden gerichtlich zur Wehr setzen.
Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern hervor (Az.: 1 T 12/05)
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