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Weil das jetzt aber schon relevant und wichtig ist, hier ein schöner Korinthenkacker-Leserbrief zu Kombattanten:
Zunächst ist Freischärler entweder kein Rechtsbegriff oder ein jedenfalls veralteter (heißt: seit 1949 und erst recht 1977 handhaben wir das etwas anders).Zivilpersonen (nicht: Zivilisten) sind Zivilpersonen sind Zivilpersonen.
Wenn sie sich bewaffnen und auf eigene Faust gegen den Feind kämpfen, dann bleiben sie Zivilpersonen. Sie verlieren aber ihren Schutz gegen direkte (auch tödliche) Angriffe, solange(!) und soweit(!) sie an den Feindseligkeiten teilnehmen. Faustregel: Eine Zivilperson mit einem Einschussloch im Rücken ist ein Indiz für ein Kriegsverbrechen.
Die völkerrechtliche Debatte ist in Teilen kompliziert (insb. wg. der "revolving door" des "farmer by day, fighter by night") und auch die (für sich völlig als "Stand der Wissenschaft" etablierte) Handreichung des IKRK ist nicht unumstritten. Aber das sollte als Faustregel herhalten.
Es ist richtig, dass Zivilpersonen für ihre unmittelbare Teilnahme an den Kampfhandlungen ("unmittelbare Teilnahme an Kampfhandlungen", engl. direct participation in hostilities, ist der fragliche Rechtsbegriff des humanitären Völkerrechts) auch strafverfolgt werden können. Allerdings steht auch ihnen ein ordentliches Gerichtsverfahren mit zumindest grundlegenden Regeln zu. Passiert natürlich auch nicht immer, ist aber auch dann wieder ein Kriegsverbrechen.
Der viel entscheidendere Punkt ist aber: Wenn die ukrainischen Juristen für zwei Pfennig mitdenken (und der bisherige Erfolg vor diversen internationalen Gerichten spricht deutlich dafür, dass sie das sehr wohl tun), dann werden die Zivilisten in der Ukraine sehr wohl als Kombattanten zu werten sein.
In der Kurzform: Wir dürfen davon ausgehen, dass alle Zivilpersonen, die die Ukraine mit Waffen ausstattet, per Handauflegen in die "Territorialverteidigung" eingegliedert wird. Nach meinem derzeitigen (sehr rudimentären) Kenntnisstand dürfte die als paramilitärische Organisation mit Kombattantenstatus einzuordnen sein (grob vergleichbar zum BGS bevor er Bundespolizei wurde).
Die von Dir verlinkte Seite zum humanitären Völkerrecht ist übrigens nur so semi-gut. Vieles ist richtig, aber ich hätte nach dem ersten Absatz zu Kombattanten und Nichtkombattanten fast zu lesen aufgehört. Der Autor übersieht (und das trotz Dr. jur.!) dass sowohl Kombattanten als auch Nichtkombattanten den Streitkräften angehören, also nicht einfach mit Zivilpersonen in einen Topf geworfen werden sollten.
Mindestens in den ersten Tagen des Krieges durfte man hinsichtlich der Zivilpersonen, die spontan zu den Waffen griffen, sicher auch an eine sog. "levée en masse", einem Begriff aus der Haager Landkriegsordnung denken.
Die deutsche Übersetzung:
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.