Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die schlechte Nachricht: Computer und Smartphones sind ausgenommen.
Wie, äh, hilfreich!
Kontext: Ein Right-to-Repair-Gesetz sagt, dass der Hersteller dich nicht zwingen darf, nur die von ihm angebotenen Reparaturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder das Gerät wegzuschmeißen.
Ja, äh, ist das denn ein Problem? Man sieht doch in jeder Fußgängerzone Handyreparaturläden?
Es kann halt sein, dass die auf Teile angewiesen sind, die es nur vom Hersteller gibt, und der Hersteller gibt die nur seinen eigenen Reparaturläden, oder nur "lizenzierten Dienstleistern" (und zockt dann über die Lizenzkosten die Dienstleister ab), oder der Hersteller bekämpft gar auch noch den Gebrauchtmarkt mit Lizenz-Claims.
In der EU laufen diese Art von Gesetzesüberlegungen unter Nachhaltigkeit und Müllvermeidung.
Das britische Gesetz geht auch nicht sonderlich weit. Es schreibt Herstellern vor, Ersatzteile für Anbieter von Reparaturdienstleistungen verfügbar zu machen. Da steht nicht "zu einem angemessenen Preis". Denn, wie wir alle wissen: Der Markt wird das schon richten!1!!
Die EU findet übrigens, eine Kennzeichnung der Produkte reicht. Also wie reparierbar die sind. Der Markt wird das dann schon richten. Oh und erwähnte ich, dass die Kennzeichnung freiwillig ist?