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Tatsächlich taucht das Wort "Verfassungsschutz" im Urteil kein einziges Mal auf. Der Name Tino Brandt findet sich zwar immerhin 49 Mal, wobei seine Rolle als V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes aber nur schemenhaft gezeigt wird. Das Gericht zitiert aus einer Aussage des im NSU-Prozess Mitangeklagten Holger G., nach dessen Einschätzung es "Gerüchte" gegeben habe, Brandt sei Geheimdienst-Spitzel.Da habt ihr es. Ein paar verwirrte Einzeltäter. Gehen Sie weiter. Gibt nichts zu sehen hier.