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Nun, wie sich rausstellt, … eher nicht.
Mit bis zu 100 km/h ist ein Zug über 100 Kilometer durch die Oberpfalz gerauscht - ohne funktionierende Bremsen. Die beiden Lokführer hatten den Bremsschlauch falsch gekoppelt und vor dem Fahrtbeginn keine Bremsprobe durchgeführt.OMFG!
Update: Leserbrief dazu:
Entweder hat die SZ da was umformuliert oder die Pressemeldung der Bahn ist Unfug. Warum? Ich habe eine Ausbildung zum Rangierer gemacht und mein Bruder ist Lokführer. Also bisschen Kenntnis vorhanden.
- Ein Vertauschen der Druckleitungen geht eigentlich nicht, weil die Anschlüsse nicht untereinander passen
- Die Lokführer sind nicht die Leute, die die Verbindungen untereinander herstellen, sondern die Rangierer bzw. die Rangierleiter und die melden dem Lokführer Vollzug.
- Selbst wenn die zwei Loks nicht untereinander verbunden gewesen wären, hätte noch eine Lok Luft ins System pumpen können. In solchen Fällen werden aber zwei Loks nicht zum Bremsen verwendet, sondern um die Steigungen zu überwinden.
- Die Lokführer müssen den Angaben des Rangierers vertrauen und evtl. die das System überprüfen. Ist wie bei der Flugsicherung. Jeder hat seinen Verantwortungsbereich.
Es kann nur sein, dass die Lok gar nicht mit den ganzen Wagen verbunden war, weil im Gegensatz zu LKW das Prinzip bei Zügen umgekehrt ist. Bei LKW keine Luft im System bedeutet Bremsen fest. Bei Zügen keine Luft im System bedeutet Bremsen frei.
Trotzdem könnten die angeblichen 2 Loks noch selbstständig bremsen. Was natürlich bedeutet, dass es sehr, sehr lange Bremswege gibt, weil ja nur die Loks bremsen. Ist vergleichbar mit einem LKW, bei dem der Hänger nicht mitbremst.
Diese Meldung bei der SZ ist Unfug. So wie geschrieben, kann es nicht gewesen sein.
Update: Oh da habe ich ja Pandoras Füllhorn geöffnet. Jetzt kommen hier Dutzende von Einsprüchen von Bahn-Experten. Ein Repräsentativer:
Für die korrekte Funktion der Bremsen ist ausschließlich der Triebfahrzeugführer (kurz: Tf, vulgo Lokführer) verantwortlich. Dies ist ist in der Bremsvorschrift (BreVo, VDV-Schrift 757) geregelt und nennt sich Bremsprobe (Brpr).
Vereinfacht ausgedrückt stimmt es, dass der Zug (ohne Lok) vom Rangierpersonal zusammengestellt wird. Die Lok kann aber auch vom Lokführer angekoppelt werden. Dies kommt sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr regelmäßig vor, gerade dann wenn Lokomotiven von Drittfirmen beauftragt werden.
Güterzüge werden per Druckluftbremse gebremst, auch hier gilt das Prinzip: keine Luft in der Hauptluftleitung -> Bremsen liegen an! Dies ist ein essentielles Sicherheitsfeature im Zugverkehr. Wenn z.B. die Kupplung reißt, reißen auch die Bremsleitungen, diese werden entlüftet, die Bremsbacken werden dann per Federkraft angedrückt, es kommt zum Stillstand. Wenn ein rotes Signal überfahren oder die Notbremse gezögen wird, wird die Hauptluftleitung automatisch geöffnet, die Druck sinkt ab und es kommt zur Zwangsbremsung. Für mehr Details verweise ich auf diesen Wikipediaartikel.
Wenn Waggons angekoppelt werden, müsssen bei nach dem Verbindungen der Druckluftleitungen die Ventile geöffnet werden. Beim Abkoppeln werden diese geschlossen, erst dann wird die Verbindung getrennt. Damit ein Rangierbetrieb möglich ist und Züge in Rangierbahnhöfen z.B. über Ablaufberge einfach zusammengestellt werden können, gibt es die Möglichkeit einzelen Waggons "unter Druck" abzustellen mit Hilfe der Verwendung von speziellen Ventilen. Das ist allerdings nur sehr vereinfacht ausgedrückt.
Ich vermute bei diesem Fall, dass beim Ankuppeln irgendein Ventil nicht richtig bedient wurde. Zusammen mit der nicht erfolgten Bremsprobe waren alle Waggons mit gefüllter Hauptluftleitung (so weit normal) unterwegs. Allerdings konnte diese dann nicht mehr vom Steuerstand aus entlüftet (nicht normal) und somit der Zug abgebremst werden. Den Rest kennen wir ja ;)
(Danke, Christian)