[l] Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat entschieden, dass Sexualkundeunterricht in der Primarschule keine Grundrechte verletzt. Es ging um die 1. Klasse, wenn ich das richtig sehe, und die Eltern wollten für ihre Tochter einen Aufschub bis zur 2. Klasse durchsetzen. (Danke, Stephan)