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Nach dem Versammlungsgesetz ist es verboten, in der Öffentlichkeit uniformähnliche Kleidung zu tragen, wenn damit eine politische Gesinnung ausgedrückt werden soll und das Ganze einschüchternd wirkt. Das Landgericht Wuppertal hatte die jungen Männer freigesprochen, weil sich niemand bedroht gefühlt hätte. Doch der BGH urteilte nun: Es reiche schon aus, wenn die Gefahr bestehe, dass junge Muslime durch solche Westen eingeschüchtert würden.