Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, seit 2013 auch Gerichtsvollzieher. Die Stellen erhalten nur Informationen zur Existenz des Kontos sowie einer möglichen Löschung, zudem den Namen und das Geburtsdatum des Bürgers. Kontostände oder Kontobewegungen werden ihnen nicht mitgeteilt. Aufgrund der größeren Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen seit 2010 stark gestiegen, von damals 56.696 auf 692.166 im Jahr 2017.Immerhin können sie nicht den Kontostand sehen. Wobei ich mich darauf auch nicht verlassen wollen würde. (Danke, James)