Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Verwundert zeigte sich Schaar darüber, dass er zumindest in einem Fall auch Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung in den Akten fand. Dabei hatte ein mutmaßlicher Drogendealer jeweils mit seiner Freundin telefoniert. "Kurzes erotisches Gespräch" heißt es etwa in den Akten, "Liebesbeteuerungen", "danach Sexgespräche", "Ab 15.22.20 h bis 16.01.00 finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt".Haben wir ja gleich gesagt! Aber hey, wieso hat das BKA denn diese sie inkriminierenden Beweise nicht diskret vernichtet? Das hat die Polizei sonst kein Problem mit. Nun, das liegt daran, dass das eingesetzte Digitask-Produkt dafür zu ranzig ist:
Auch die zugehörigen Tonspuren waren noch vorhanden. Das BKA hätte sie zwar gern gelöscht, doch die digitask-Software ließ keine punktuelle Löschung zu.m(
Nicht mal eine kreative Ausrede kriegen die Spezialexperten vom BKA hin. Das mit dem "die Software kann das nicht" ist schon vom Arbeitsamt verbrannt.