Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Kanzlei hat das dann zwei Tage später bemerkt und wollte das rückgängig machen. Ich würde ja gerne einen Softwarefehler-kann-man-nichts-machen-Joke machen, aber das war wohl echt eine Fehlbedienung. Gut, kann man ja auch als Softwarefehler sehen, wenn sich die Software in so einer wichtigen Sache so krass fehlbedienen lässt.
Der Lacher ist jedenfalls, dass die sich jetzt vor Gericht streiten. Wieso streiten die sich, wenn das ein Unfall war? Nun, offenbar gibt es da bei dem jetzt fälschlich geschiedenen Paar irgendwelche Streitigkeiten über Alimente, und die Frau wollte sich eigentlich auch scheiden lassen, aber nicht bevor die Alimente-Frage geklärt ist. Der Ehemann, als er hörte, dass die Scheidung durch sei, argumentiert jetzt, durch ist durch und Scheidung rückgäng gibt es nicht, nur weil sie nicht einverstanden war. Dann hätte sie den Anwälten halt keine Vollmacht geben dürfen. (Danke, Marcel)