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„Correctiv“ darf demnach den besagten Post nicht mehr mit dem Hinweis „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘: Behauptungen teils falsch“ versehen. Auch beim Teilen des Artikels darf der Hinweis auf das Faktchecking nicht mehr erscheinen. Passiert dies weiterhin, droht dem Recherchenetzwerk ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.Das Gericht hat sich bemüht, die Strahlkraft des Urteils kleinzuhalten. Es gehe ausdrücklich nicht um eine grundsätzliche Bewertung von Faktencheckern, sondern nur um diesen einen konkreten Fall, wo das Gericht fand, die Kritik habe sich überwiegend auf den offenen Brief als auf die Tichy-Berichterstattung dazu bezogen. (Danke, David)