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Landgericht München: Massenabmahnungen wegen Google-Fonts-Einbettung waren rechtsmissbräuchlich. Das Gericht führt aus, dass die Abmahner die Webseiten ja gar nicht persönlich besucht haben, sondern das war ein Crawler.
"Vielmehr wurde ein automatisiertes Programm (sog. Crawler) eingesetzt, um Websites aufzufinden, auf denen Google-Fonts dynamisch eingebunden waren. (...) Wer Websites gar nicht persönlich aufsucht, kann persönlich auch keine Verärgerung oder Verunsicherung über die Übertragung seiner IP-Adresse an die Fa. Google in den USA verspüren", heißt es zur Begründung.*Tusch*
Wartet, wird noch besser.
Wer sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, in der ihm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung droht, um daraus Ansprüche abzuleiten, sei nicht schutzbedürftig.Wo sind solche Richter, wenn die Urheberrechtsmafia irgendwelche computerlosen Omas wegen offener WLANs verfolgt?
Ja warte mal, Fefe, wenn das rechtsmissbräuchlich war, war das dann Betrug?
Das Gericht entschied jedoch nicht über die Frage, ob es sich bei den Anschreiben um einen strafbaren Betrugsversuch oder vollendeten Betrug gehandelt hat. Darüber "hat die Staatsanwaltschaft in dem von ihr geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu entscheiden".Wenn ihr mich fragt, könnte man hier auch darüber nachdenken, ob das nicht schwerer Betrug ist, weil eine Bande gewerbsmäßig gehandelt hat.
Europol-Ermittler dürfen künftig umfangreiche und komplexe Datensätze verarbeiten und sollen mit Big-Data-Analysen die Mitgliedstaaten im Kampf gegen schwere Kriminalität und Terrorismus unterstützen.Oh ja, natürlich. Schwere Kriminalität und Terrorismus.
Und demnächst: Urheberrechtsabmahnungen.
Das haben die Anwälte der Beschuldigten natürlich auch vorgetragen. Das Gericht wischt das in den Randziffern 39-41 kurzerhand vom Tisch. Lest selbst.
Den Link habe ich vom Gericht zugeschickt bekommen, das sich weiterhin weigert, mir zu sagen, wie der Gesetzgeber aus ihrer Sicht das Gesetz formulieren müsste, damit sich auch ihre Richter daran halten würden.
Also ich für meinen Teil fände es prima, wenn wir bei der Gelegenheit gleich mal den Abmahnsumpf trockenlegen würden.
Vielleicht könnt ihr ja JETZT endlich aufhören, Links von Clickbaiting-Sites noch weiterzuverbreiten. (Danke, Thomas)
Den Winkel an der Geschichte hatte ich ja noch gar nicht mitgeschnitten, dass das ausgerechnet das LG Hamburg war, bei dem sich Redtube die einstweilige Verfügung geholt hat. BWAHAHAHA
Ich schlage vor, das Landgericht Köln zu schließen. Wenn die sich von so einem argumentativen Taschenspielertrick an der Nase herumführen lassen, dann sollten die in Deutschland nicht die Macht haben, Menschen hinter Gitter zu stecken. Das ist aus meiner Sicht eine Bankrotterklärung. (Danke, Tilo)
Oh, es sei auch noch auf das Detail verwiesen, wo die Schiedsstelle sitzt, die die Gema anrufen will. Beim Patentamt. Genau die Richtigen für eine unabhängige Entscheidung, ob willkürliche Rechte an Immaterialgütern gut oder schlecht sind!
Update: Es gab auch schon Abmahnungen darüber. (Danke, Christian)
New hotness: Abmahnung für Strickforen in Norwegen wegen Verbreitung eines Strickmusters zum Nachstricken eines Pullovers, der im Fernsehen zu sehen war (offenbar deren Tatort-Äquivalent). (Danke, Gerry)
Hey, Detlef, das da mit dem Internet, das geht so nicht. Wenn die Leute im Internet anonym kommunizieren können, fällt uns das Geschäft mit den Beleidigungen weg. Wenn die Urheberrechtsverletzungen der Leute im Internet nicht verfolgt werden können, fällt uns das Geschäft mit den Massenabmahnungen weg. Wenn die Leute sich selbst informieren können, merken unsere Klienten vielleicht gar, dass wir sie schlecht beraten!So oder so ähnlich muss sich das in der Vorbereitung zum Juristentag abgespielt haben. Ergebnis: alles von da oben und:Du hast völlig Recht, Herrmann. Da müssen wir was tun. Lass uns mal eine ordentliche Vorratsdatenspeicherung fordern.
Das reicht nicht, Detlef! Das fordern unsere Sockenpuppen in der Politik eh schon. Wir müssen mehr fordern, sonst wird unser Forderungskatalog gar nicht wahrgenommen! Lass uns auch explizit die Standortdaten herausgebbar machen. Fällt dir noch was offensichtlich beklopptes ein, das wir fordern könnten? Etwas, wo sich jeder sofort an den Kopf fasst und fragt, wie ein Jurist sowas fordern kann?
Klar, da hab ich genau das richtige! Lass uns den Staatstrojaner fordern! Und zum Ass Covering faseln wir was von hohen Eingriffsschranken. Hey, wenn wir schon dabei sind, können wir ja auch gleich mal die Einführung von Datenhehlerei als Straftatbestand fordern. Da nehmen wir gleich noch die nächste Welle zur Steuer-CD-Debatte mit!
Oh ja, und wenn wir schon dabei sind, können wir auch ansagen, dass es kein Recht auf anonyme Internetnutzung gibt! Die Presse muss darüber berichten, wenn wir das alles fordern!!
Abgelehnt haben die Juristen einen Vorschlag, wonach der Gebrauch existierender Technologien für eine flächendeckende Überwachung, Filterung und Kontrolle jeglicher elektronischer Kommunikation allenfalls mit "äußerster Zurückhaltung" anzuwenden sei. Die Einbringer dieses Vorschlags hatten befürchtet, dass sich solche Befugnisse einer effektiven Kontrolle durch Justiz und Parlament entzögen.Ich fordere an der Stelle die Schließung des Juristentags und das vorläufige internieren seiner Mitglieder. Was sagt ihr, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage? Na und, für deren Forderungen auch nicht.
Ich kann nicht mal mehr Mitleid für diese erbärmlichen Gollums entwickeln. Nur Abscheu. Wie die in ihren Höhlen sitzen und die Nachrichten lesen und immer nur am reagieren sind. "Da sollten wir uns vielleicht auch mal positionieren". Ich kann mir das live vorstellen. Die warten, bis alle anderen sich zu dem Thema positioniert haben. Hat die Bayernpartei eigentlich schon eine offizielle Position zum Thema Urheberrechts-Massenabmahnungen?
[…] qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).Also für so eine Ohrfeige müssen die ja schon wirklich tief ins Klo gegriffen haben mit ihrer Abmahnung. Oder vielleicht ist auch mal die Tochter des Richters von denen abgemahnt worden oder so, wer weiß :-)
Update: Die Abmahnung hat sich wohl als Fälschung herausgestellt. (Danke, Thomas)
Update: Ich werde gerade per Email daruaf hingewiesen: Die haben nicht nur Abmahnungen verschickt, wenn man deren Inhalte kopiert hat, sondern auch für Deep Links auf deren Inhalte. U.a. waren einige Unis betroffen, und ich erinnere mich sogar noch dunkel, damals an meiner Alma Mater davon gehört zu haben.
Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Anschließend stritten die Parteien aber über die Kosten des Verfahrens. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.Heilige Scheiße, das ist selbst für das LG Hamburg eine unglaubliche Verfehlung. Mit anderen Worten: das LG Hamburg zwingt Deutschland, keine Spamfilter einzusetzen, und täglich ihren Spam komplett zu lesen. Un-glaub-lich. (Danke, Wolfgang)
Die ganze Masche steht und fällt mit dem Detail, dass die in Rechnung gestellten Gebühren nicht als Strafe gemeint sind, sondern als Erstattung der ansonsten vom Rechteinhaber zu tragenden Kosten. Wenn eine Abmahnung nicht zum Ziel führt, z.B. weil der Abgemahnte unschuldig war oder am Existenzminimum lebt und nicht zahlen kann und man auch nichts pfänden kann, dann zahlt der Rechteinhaber die Anwaltskosten. Diese Regelung soll verhindern, dass der Streitwert willkürlich zu hoch gesetzt wird, oder dass eine freidrehende Kanzlei tausende von Menschen nach der Schrotflinten-Methode abmahnt, und dann jeweils das "Risiko" übernimmt, dass eine einzelne Abmahnung nicht läuft. Für die Kanzlei ist das ja kein echtes Risiko, die zahlen ja nur einmal ein Blatt Papier, ein paar Cent für das Ausdrucken, und das Porto. Der Stadler hatte jetzt ein Indiz dafür gefunden (auf Wikileaks übrigens), dass dieses Risiko eben nicht vom Rechteinhaber sondern von der Kanzlei getragen wird, und wenn dem so wäre, dann könnte jeder Abgemahnte die Zahlung der Gebühren verweigern. Das trifft also das Herz des Geschäftsmodells, so es denn eines ist. Schlimmer noch, dann könnte man auch anfangen, von Betrug und unzulässigen Massenabmahnungen zu reden und sich bei der Anwaltskammer über die Anwälte zu beschweren, und dann würde theoretisch Ärger bis zum Berufsverbot drohen. Kurz gesagt: das ist ein existenzielles Problem für die betroffene Kanzlei. Da würde man also denken, dass die direkt mit einer Klage wegen Geschäftsschädigung, übler Nachrede oder was auch immer da in Frage kommt reagiert. Tun sie aber nicht. Sie schicken eine Abmahnung. Daher glaube ich ja, dass die nicht wirklich wollen, dass das vor Gericht landet.
Nun greift so eine Abmahnung bei normalen Menschen als Bedrohung, aber nicht bei Anwälten. Anwälte verstehen ja die Risiken und Drohungen viel besser als Laien, und dementsprechend strahlt der Herr Stadler da auch im Moment gar keine große Panik aus sondern legt sogar noch einen drauf und spricht bezüglich DigiProtect von einem "unlauteren Geschäftsmodell".
Warum glaube ich jetzt, dass das ein Epic Fail für die Raubkopierer-Inkassobranche werden könnte? Weil auch der RA Kompa und der RA Vetter dazu bloggen und beide auf Seiten von RA Stadler zu stehen scheinen. Ich hoffe daher auch mal heimlich, dass es zu einem Verfahren kommt, und dieses Geschäftsmodell an der Stelle rückstandsfrei beerdigt wird.
Wahrscheinlich habe ich jetzt die Details nicht sauber dargestellt, glaubt im Zweifelsfall den verlinkten Anwälten und nicht mir. Die Materie ist ja doch diffizil :-)
Oh, sehr spannend auch, worauf Udo Vetter hinweist: die Echtheit des Wikileaks-Dokumentes bestreitet immer noch niemand.
Hier ist das Original-Posting bei Spreeblick, auf das der erste Link wohl abzielt, und hier legt Johnny noch mal nach.
Für mich persönlich war die Sache beim Wort "Abmahnung" schon klar. Gegenüber Abmahnern und ihren Auftraggebern pflege ich eine Nulltoleranzpolitik.
Mit spannendem Kommentar u.a. beim lawblog und bei netzpolitik.org.
Mein Lieblingszitat ist ja auf Seite 18:
Automatisiertes Erstellen und Versenden von AbmahnungenUnd auf Seite 26 erklären sie dann, dass der Rechteinhaber 20% pro erfasstem, abgemahntem und zahlenden Rechtsverletzer erhält, und dass die Quote für Sofortzahler 25% ist. Auf Seite 27 rechnen sie dann vor, dass man an einem verkauften Download ca 60 Cent verdient, aber an einem abgemahnten Piraten-Download 90 Euro.
Oh übrigens, lustige Geschichte zu Abmahnungen: aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen habe ich erfahren, dass die Massenabmahnungen gar nicht von der Pornoindustrie kommen, sondern die Anwälte sich für ein paar Kröten die Rechte haben abtreten lassen, und das jetzt auf eigene Rechnung betreiben. Also ich halte das ja für ein bösartiges Gerücht, das mit Sicherheit jeder Grundlage entbehrt!1!!
Update: Hier stand ursprünglich, die Musikindustrie hätte die Rechte verkauft, aber gemeint war die Pornoindustrie. Die Geschichte ist sogar noch ein bisschen lustiger. Das Gerücht kommt offenbar von einem Abmahnanwalt der Musikindustrie, der sich angesichts solcher Machenschaften bei den Pornographen Sorgen um den guten Namen des Abmahnwesens in Deutschland machte.
Das Schreiben des GEZ-Abteilungsleiters "Personal und Recht" enthält dabei nicht nur eine Liste der falschen Begriffe, auch die jeweils korrekten Formulierungen werden genannt. So soll statt "GEZ-Gebühren" korrekt "gesetzliche Rundfunkgebühren" geschrieben werden oder statt "GEZ-Brief" vom "Informationsschreiben der GEZ" und/oder "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird".Kann man sich gar nicht ausdenken, sowas. Hier ist die Stellungnahme von akademie.de. Ich hoffe ja mal, daß das vor Gericht landet. Und daß der Richter dann ein Schmerzensgeld wegen Zwerchfellüberstrapazierung gegen die GEZ verhängt. Nicht zu fassen.
Also ich zahle ja immer brav meine Gebühren, weil sich mein Fernsehkonsum auch vollständig auf die öffentlich-rechtlichen Sender beschränkt, und ich 3sat und arte gerne weiter bestehen sehen möchte. Aber mal ehrlich, die GEZ muss gesprengt werden. Wir brauchen ein anderes Modell für die Abrechnung. Lustiges Detail am Rande: die GEZ selber verwendet die Begriffe und ist sogar auf Platz 1 bei Google, wenn man danach sucht. Die akadamie.de-Seite belegt das durch einen Screenshot.
Maßgeblich für die Sicht des OLG war das finanzielle Risiko des abmahnenden Unternehmens. Schließlich trage der Abmahnende im Falle der unberechtigten Abmahnung die Gebühren für den von ihm beauftragten Advokaten und habe zusätzlich entstehende Kosten für den Gegenanwalt und das Gericht zu übernehmen, falls der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt wird. Aufgrund dieses hohen Risikos könne laut Richterspruch nicht von Missbrauch ausgegangen werden. Vielmehr folge aus der Vielzahl der Abmahnungen und der Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen, dass es sich bei der Nichteinhaltung der Informationspflichten um einen "verbreiteten Missstand" handle.Also, kurz gesagt, das ist keine Serienabmahnung, weil sie nach den Abmahnungen ja auch einstweilige Verfügungen beantragt haben, und damit ein Risiko verbunden ist. Kennt hier zufällig jemand einen Fall, wo eine einstweilige Verfügung mal NICHT erlassen wurde? Risiko, my ass.